Kontakt
Kontakt läuft über eine kurze schriftliche Nachricht mit Link zum Wettbewerb, Frist und, falls bekannt, der Zählweise aus den Teilnahmebedingungen. Darauf folgt entweder eine Einschätzung oder eine klare Absage, wenn es sich um eine politische, staatliche oder anders regulierte Abstimmung handelt. Eine feste Antwortzeit lässt sich nicht zusagen, da sie vom Umfang der Anfrage abhängt.
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Wie eine Anfrage abläuft
Der erste Schritt ist immer eine schriftliche Nachricht, kein Anruf und kein Chat. Sie sollte beschreiben, um welchen Wettbewerb es geht, bis wann er läuft und, soweit erkennbar, wie er zählt, denn ohne diese drei Punkte lässt sich noch gar nichts einschätzen.
Nach dieser ersten Nachricht folgt eine Prüfung der tatsächlichen Teilnahmebedingungen. Erst danach kommt eine Rückmeldung, entweder mit einer Einschätzung zum realistischen Umfang oder mit einer offenen Absage, falls der Wettbewerb zu den Themen gehört, die grundsätzlich abgelehnt werden.
Wahlen, Volksentscheide, Abstimmungen einer Behörde, einer Hauptversammlung oder einer regulierten Branche fallen von vornherein aus diesem Rahmen heraus. Bei solchen Anfragen folgt eine kurze Absage anstelle einer Prüfung, unabhängig davon, wie ausführlich die Nachricht ausfällt.
Eine Nachricht, die nur schreibt „Ich möchte Stimmen für meinen Wettbewerb kaufen“, ohne Link und ohne Frist, führt zu keiner Einschätzung. Sie führt zu einer Rückfrage nach genau diesen Angaben. Ohne den Link zur Wettbewerbsseite lässt sich weder die Zählweise noch die Frist verifizieren, und eine Vermutung anstelle der echten Teilnahmebedingungen wäre keine ehrliche Grundlage für alles Weitere. Eine unvollständige Nachricht verlängert den Ablauf um mindestens einen zusätzlichen Schritt, sie verhindert ihn nicht.
Nennen die Teilnahmebedingungen die Zählweise ausdrücklich, etwa pro Konto oder pro bestätigter E-Mail-Adresse, fällt die Einschätzung entsprechend konkreter aus. Fehlt diese Angabe, wofür viele Gewinnspielregeln bekannt sind, bleibt die Rückmeldung offener formuliert und benennt die Unsicherheit, statt eine Zahl zu erfinden, die sich später nicht halten lässt.
Neben dem Wettbewerb selbst hilft eine kurze Angabe, auf welcher Plattform die Abstimmung tatsächlich läuft, etwa als eigene Website, über eine App oder innerhalb eines sozialen Netzwerks. Das entscheidet mit, welche technischen Fragen überhaupt sinnvoll sind, bevor die Teilnahmebedingungen im Detail geprüft werden. Fehlt diese Angabe, lässt sich nur allgemein einschätzen, nicht anhand der tatsächlichen Plattform des Wettbewerbs.
Ein Wettbewerb, der noch gar nicht begonnen hat, lässt sich ebenso wenig einschätzen wie einer, der bereits beendet ist. Im ersten Fall fehlt häufig noch die endgültige Fassung der Teilnahmebedingungen, im zweiten gibt es nichts mehr zu liefern. Sinnvoll ist eine Anfrage deshalb während der tatsächlichen Laufzeit, nicht lange davor und nicht danach.
Die Größe eines Wettbewerbs spielt für die erste Prüfung keine Rolle: Ein kleiner Wettbewerb eines lokalen Vereins mit wenigen hundert möglichen Teilnehmenden durchläuft dieselbe Prüfung wie ein bundesweit beworbener Wettbewerb einer bekannten Marke. Entscheidend bleibt einzig die Kategorie und die tatsächlichen Teilnahmebedingungen, nicht die Reichweite des Wettbewerbs.
Wer im Namen einer anderen Person oder eines Unternehmens anfragt, etwa als Social-Media-Verantwortliche einer Marke für deren Wettbewerb, ändert damit nichts am Ablauf. Die Prüfung der Teilnahmebedingungen läuft identisch, und eine spätere schriftliche Zusage geht an dieselbe Adresse, über die die erste Nachricht kam, nicht an eine dritte Person, die im Text nur erwähnt wird.
Manche Wettbewerbe kombinieren eine Online-Abstimmung mit einem Element außerhalb des Internets, etwa wenn der Beitrag zunächst per Post eingereicht werden muss, bevor überhaupt online abgestimmt werden kann. Für die Einschätzung zählt in diesem Fall ausschließlich der Online-Teil, also die eigentliche Abstimmung, nicht die vorgelagerte Einreichung. Ist der Beitrag noch nicht offiziell zugelassen, lässt sich der Abstimmungsteil ebenfalls noch nicht seriös einschätzen.
Was eine realistische Antwort ausmacht
Wie schnell eine Rückmeldung kommt, hängt vom Umfang der Anfrage ab: Eine Nachricht, die den Wettbewerb, die Frist und die Zählweise bereits nennt, lässt sich rascher beantworten als eine, bei der zunächst Rückfragen nötig sind.
Eine feste Zeitspanne für die Antwort zu nennen wäre eine Zusage, die sich nicht für jede Anfrage halten lässt, denn manche Teilnahmebedingungen sind kurz und eindeutig, andere lang und unklar formuliert. Vollständige Angaben verkürzen die Zeit bis zur Rückmeldung spürbar.
Eine zweite Nachricht zum selben Wettbewerb ist sinnvoll, wenn sich seit der ersten Anfrage etwas geändert hat, etwa eine neue Frist oder eine nachträglich veröffentlichte Zählweise. Ohne eine solche Änderung liefert eine wiederholte Anfrage keine neue Einschätzung, sondern dieselbe Antwort wie zuvor. Eine Einschätzung ist zudem kein verbindliches Angebot mit festem Preis: Sie beschreibt einen realistischen Rahmen, keine Zusage, die sich später einklagen ließe.
Bei einem Wettbewerb, der regelmäßig neu startet, etwa monatlich mit wechselnden Teilnehmenden, zählt jede Runde als eigene Anfrage. Eine Einschätzung aus einer früheren Runde sagt wenig über die aktuelle Runde aus, weil sich Teilnehmerzahl, Frist und mitunter sogar die Zählweise von Runde zu Runde ändern können.
Bleibt nach einer ersten Einschätzung keine weitere Nachricht, verfällt die Einschätzung nicht formell, sie beruht aber weiterhin auf dem Stand der Teilnahmebedingungen zum Zeitpunkt der Prüfung. Ändert der Veranstalter den Wettbewerb später, etwa durch eine neue Frist, gilt die alte Einschätzung nicht automatisch weiter.
Genügt die erste Nachricht nicht für eine Einschätzung, folgt meist eine konkrete Rückfrage, etwa nach der genauen Passage der Teilnahmebedingungen zur Zählweise, nicht eine allgemeine Bitte um mehr Informationen. Je genauer diese Rückfrage beantwortet wird, desto genauer fällt die folgende Einschätzung zum Wettbewerb aus.
Sind die Teilnahmebedingungen eines Wettbewerbs nicht auf Deutsch verfasst, dauert die Prüfung meist länger, weil zentrale Formulierungen zur Zählweise sonst mehrdeutig aus einer anderen Sprache übertragen werden müssten. Ein Link zur Originalfassung beschleunigt diesen Schritt spürbar gegenüber einer bloßen Zusammenfassung durch die anfragende Person.
Ein Name ist für die erste Einschätzung nicht erforderlich, wichtig sind ausschließlich der Wettbewerb, die Frist und die Zählweise. Ein Name oder eine Rückrufmöglichkeit wird erst relevant, sobald es um die eigentliche schriftliche Zusage zu Menge und Zeitraum geht, nicht schon bei der ersten Anfrage. Wer zuvor bereits bei einem anderen Anbieter eine schlechte Erfahrung gemacht hat, etwa mit einer Lieferung, die nicht zur vorherigen Zusage passte, kann das in der Nachricht kurz erwähnen. Das ändert an der Prüfung selbst nichts, hilft aber dabei, offene Fragen zur Zählweise des aktuellen Wettbewerbs gezielter anzusprechen.
Was Kontakt nicht bedeutet
Eine Nachricht zu schicken bedeutet weder eine Bestellung noch eine Zusage zu einem Preis oder einem Ergebnis. Beides folgt erst später und ausschließlich schriftlich, nachdem die tatsächlichen Teilnahmebedingungen geprüft wurden, nicht vorher und nicht am Telefon.
Eine frühere Anfrage sichert außerdem keinen Vorrang gegenüber späteren Nachrichten, es gibt keine Warteliste mit festen Plätzen. Genauso wenig ersetzt eine Einschätzung eine juristische Prüfung des einzelnen Wettbewerbs: Sie klärt lediglich, ob der Fall grundsätzlich zu den ausgeschlossenen Kategorien gehört, mehr nicht.
Eine Nachricht legt außerdem keinen Starttermin für eine mögliche Lieferung fest. Ein solcher Termin ergibt sich erst aus der Rückmeldung nach Prüfung der Teilnahmebedingungen des jeweiligen Wettbewerbs, niemals aus der ersten Anfrage selbst.
Eine Einschätzung bewertet außerdem ausschließlich die Frage nach Stimmen für den genannten Wettbewerb. Sie ersetzt keine allgemeine Beratung zur Bewerbung des Wettbewerbs und keine Empfehlung zu anderen Wegen, mehr Teilnehmende zu erreichen.
Die meisten Veranstalter verbieten gekaufte Stimmen ausdrücklich und nennen Bots, Skripte und Klickfarmen in den Teilnahmebedingungen. Wer dagegen verstößt, verliert beim Contest die Stimmen, den Beitrag oder einen bereits zugesprochenen Gewinn. Lesen Sie die Bedingungen des Wettbewerbs, bevor Sie etwas buchen. Ohne diese Prüfung tragen Sie das ganze Risiko allein.
mostvoted.appzooundco.derockantenne.dedeutscher-engagementpreis.de
Veranstalter prüfen bei einem Poll Muster: viele Stimmen aus einer Quelle, harte Blöcke in kurzer Zeit, identische Geräte. Wer zu oft innerhalb weniger Minuten abstimmt, wird etwa bei manchen Abstimmungstools vorübergehend gesperrt. Eine gleichmäßige Verteilung über den Abstimmungszeitraum mit wechselnden Quellen sieht dagegen aus wie normale Teilnahme. Darauf zielt unsere Lieferung für Wettbewerbe.
Beim Contest und beim Gewinnspiel gilt Wettbewerbsrecht, kein Wahlrecht. Entscheidend sind die Teilnahmebedingungen: Viele Veranstalter untersagen den Stimmkauf ausdrücklich und schließen Beteiligte bei Manipulationsverdacht aus. Irreführende geschäftliche Handlungen sind zudem nach dem UWG unzulässig. Wahlen und politische Abstimmungen lehnen wir grundsätzlich ab, denn dafür gelten Strafvorschriften, die nicht auf einen Wettbewerb passen.
Zahlt der Veranstalter des Wettbewerbs die gelieferten Stimmen nicht, erstatten wir den Betrag, solange der Fehler auf unserer Seite liegt. Nicht erstattet wird, wenn die Abstimmung bereits beendet war, der Veranstalter die Bedingungen geändert hat oder ein Gewinn wegen Manipulationsverdacht aberkannt wird. Ein Ergebnis kann niemand garantieren, denn der Veranstalter darf jede Stimme einzeln verwerfen. Diese Grenze steht fest, vor und nach der Buchung.
rockantenne.depsd-nachbarschaftspreis.dedeutscher-engagementpreis.de
Weitere Fragen
Um welchen Wettbewerb es geht, bis wann er läuft und, soweit bekannt, wie er zählt. Ohne diese drei Punkte lässt sich noch keine sinnvolle Rückmeldung geben, sondern nur eine Bitte um genau diese Angaben.
Das hängt vom Umfang der Anfrage ab: Eine vollständige Nachricht lässt sich schneller beantworten als eine, bei der zunächst nachgefragt werden muss. Eine feste Zeitspanne lässt sich seriös nicht zusagen.
Wahlen, Volksentscheide und Abstimmungen einer Behörde, einer Hauptversammlung oder einer regulierten Branche werden ohne weitere Prüfung abgelehnt. Es folgt eine kurze, offene Absage, unabhängig davon, wie die Anfrage formuliert wurde.
Nein. Eine Nachricht ist eine Anfrage, keine Bestellung und keine Zusage zu einem Preis. Beides folgt erst nach der Prüfung der tatsächlichen Teilnahmebedingungen und ausschließlich schriftlich, nicht automatisch mit der ersten Nachricht.
Dann benennt die Rückmeldung diese Unsicherheit offen, statt eine Zahl zu erfinden. Eine Einschätzung ohne bekannte Zählweise bleibt zwangsläufig vorsichtiger formuliert als eine mit klar dokumentierten Regeln zum jeweiligen Wettbewerb.
Nein, es gibt keine Warteliste mit festen Plätzen. Jede Nachricht wird unabhängig von früheren Anfragen anhand der jeweils aktuellen Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs eingeschätzt.
Ja. Ob ein Wettbewerb über eine eigene Website, eine App oder ein soziales Netzwerk läuft, entscheidet mit, welche technischen Fragen überhaupt sinnvoll sind, noch bevor die Teilnahmebedingungen im Detail geprüft werden.
Meist nicht. Vor Beginn fehlt häufig die endgültige Fassung der Teilnahmebedingungen, wodurch keine belastbare Einschätzung möglich ist. Sinnvoll ist eine Anfrage während der tatsächlichen Laufzeit des Wettbewerbs.
Frage zu einem konkreten Wettbewerb?
Schicken Sie den Link und die Deadline. Wir lesen die Teilnahmebedingungen und sagen, wie dieser Wettbewerb zählt und was das praktisch bedeutet. Auch dann, wenn die Antwort lautet: hier lohnt es sich nicht.
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